& Co. Alfred Beaumont GmbH
& Co. Alfred Beaumont GmbH

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Hier finden Sie uns:

Immelen & Co.
Alfred Beaumont GmbH

Luxemburger Str. 83
54294 Trier 

Kontakt:

Telefon:

+49 (0)651 - 827410

Fax:

+49 (0)651 - 41336

Email:

info@immelen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Immelen & Co. Alfred Beaumont GmbH, 54294 Trier

1. Allgemeines

Allen Angeboten und Aufträgen liegen unsere nachfolgenden im einzelnen aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung als anerkannt.

2. Preise

Die Preise der Angebote und Auftragsbestätigungen sind freibleibend. Sie verstehen sich ab Werk, ausschließlich Mehrwertsteuer und Versandverpackung.

Die Mindesbestellmenge pro Bestellung, ggf. pro Lieferung (diese kann mehrere Bestellungen beinhalten) beträgt 50,- € EUR netto. Sollte die Mindestbestellmenge von fünfzig Euro nicht erreicht werden, erfolgt die Lieferung gegen Berechnung der entsprechenden Versand-und Verpackungskosten.

3. Liefertermine, höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen

Die Lieferzeit gilt für annähernd vereinbart.

Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der

Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, so verlängert sich – wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird – die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die o. a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Entsprechendes gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung. Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen

Fällen verspäteter Lieferungen, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

4. Lieferung/Versand

Die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart, ab Werk. Die Gefahr geht mit dem Versand auf den Empfänger über.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder in 30 Tagen netto zahlbar. Skontoabzüge auf neue Rechnungen sind unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten, dann der Zinsen und mit dem Überschuss zum Ausgleich der ältesten Schuldposten verwendet.

Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet.

Mit von uns nicht anerkannten bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen kann der Abnehmer weder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, dass der Käufer kein Vollkaufmann ist. In letzterem Fall dürfen Zahlungen des Bestellers nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den auf getretenen Mängeln stehen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel sowie etwaiger Refinanzierungswechsel und zur Sicherung eines Saldos im Kontokorrentverkehr unser Eigentum. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Seine Forderung aus der

Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderungen solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen ist derAbnehmer verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.

Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne dass für uns Verpflichtungen daraus entstehen. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so

gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach der Wahl des Abnehmers auf Verlangen soweit freizugeben als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Sollte der Besteller vor der Bezahlung aller von uns gelieferten Waren seine

Zahlungen einstellen, so sind die Vertragspartner darüber einig, dass uns das Recht zur Aussonderung der Vorbehaltsware bzw. das Recht auf Abtretung der Gegenleistung in Höhe der Kaufpreisforderung und auf Einziehung der abgetretenen Drittforderung zusteht.

7. Gewährleistung und Haftung

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl nach Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern, Preisnachlass zu gewähren, nachzubessern, umzutauschen oder den Kaufpreis gegen Warenrücknahme zu erstatten.

Der Abnehmer hat durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die jeweils gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Unterlässt er die Prüfung, entfällt für uns jegliche Haftung.

Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware unser Werk/Lager verlassen hat – unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnungs- und Versandnummern und der Mängel mitgeteilt werden.

Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Fälle, in denen wir dem Abnehmer Verarbeitungsempfehlungen geben, sei es in unseren Katalogen und sonstigen Prospekten, sei es durch Beantwortung von Einzelanfragen. Rücksendungen außer unsere ausdrückliche Veranlassung werden von uns nicht angenommen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist das Amstgericht Trier.

Bei Lieferungen über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland werden alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach deutschem Recht (BGB und HGB) abgewickelt. Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist aus geschlossen.

 


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